ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich

  1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind im beiderseitigen Einverständnis Vertragsbestandteil und gelten ausschließlich für alle erteilten Aufträge. Sie werden vom Kunden im vollen Umfang in der zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses geltenden Fassung akzeptiert. Sie haben Vorrang vor abweichenden Einkaufs- und ähnlichen Bedingungen des Kunden, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Kunden; diesen wird hiermit widersprochen. Abweichungen, Ergänzungen sowie besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Die vorliegenden Bedingungen gelten auch für alle zukünftige Geschäftsbeziehungen mit der Ingenieurbüro Schrader GmbH. Schriftlich mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Eventuelle Zugeständnisse sind einmalig und ohne jeden Wiederholungsanspruch bei späteren Geschäftsvorfällen.

2. Angebote und Beginn der Auftragsdurchführung

  1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes angegeben.
  2. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
  3. Auch Aufträge, die uns der Kunde mündlich erteilt, sind bindend. Wir haben einen Anspruch darauf, dass uns der Kunde mündlich erteilte Aufträge unverzüglich schriftlich bestätigt. Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn wir vor einer Einigung über alle Punkte eines Auftrages in Kenntnis des Kunden mit der Auftragsdurchführung beginnen, ohne dass der Kunde widerspricht.
  4. Gegenstand unserer Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.
  5. Preisänderungen, technische Änderungen, Irrtümer, Druckfehler oder Zwischenverkauf behalten wir uns ausdrücklich vor.

3. Preise und Preisanpassungen

  1. Unsere Preise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zuzüglich in Rechnung gestellt. Bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes werden wir unsere Vergütung zum Zeitpunkt und in Höhe der jeweiligen Gesetzesänderung anpassen, ohne dass dem Kunden daraus ein Kündigungsrecht entsteht.
  2. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
  3. Wir sind berechtigt, vor Leistungsdurchführung einen angemessenen Vorschuss zu verlangen. Wir haben bei Dauerschuldverhältnissen ab dem ersten Vertragsjahr das Recht, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn seit dem Vertragsschluss Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen eintreten. Die Änderung werden wir dem Kunden mit einer Frist von vier Wochen mitteilen und auf Verlangen entsprechend nachweisen. Der Kunde hat bei einer Preisveränderung von insgesamt mehr als 5 % je Kalenderjahr das Recht, den Vertrag ordentlich mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich zu kündigen. Die Kündigung wird aber nur dann wirksam, sofern wir auf die bei uns eingegangene Kündigung die Preisveränderung nicht innerhalb von zehn Tagen zurückgenommen haben.

4. Zahlungsbedingungen

  1. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten unserer Mitarbeiter werden wie Arbeitszeiten vergütet. Reisekosten und Spesen, welche im Rahmen unserer Leistungserbringung anfallen, werden dem Kunden weiter berechnet, sofern dies gesondert vertraglich vereinbart ist.
  2. Die Bezahlung der Waren und Dienstleistungen erfolgt in der Regel auf Rechnung. Die vereinbarte Vergütung ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich widerspricht.
  3. Wir behalten uns das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten zu akzeptieren oder auszuschließen.
  4. Bei Verzug des Kunden ist die Ingenieurbüro Schrader GmbH berechtigt, Verzugszinsen nach dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen geltend zu machen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
  5. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen unsere Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Ansprüche des Kunden, die in einem engen synallagmatischen (gegenseitigen) Verhältnis zu unseren Forderungen stehen. Mit solchen Forderungen kann der Kunde ungekürzt aufrechnen. Dem Kunden stehen nur solche Zurückbehaltungsrechte zu, die auf Gegenansprüchen aus demselben Rechtsgeschäft herrühren.

5. Lieferbedingungen und Gefahrenübergang

  1. Die Lieferung erfolgt durch Sendung der gekauften Ware an die vom Käufer mitgeteilte Adresse. Unsere Lieferfrist beträgt im Allgemeinen 3-4 Werktage. Diese Angaben sind unverbindlich, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Überschreitung der Lieferfrist führt nicht ohne weiteres zu einem Rücktrittsrecht des Kunden vom Vertrag, vielmehr sind Mahnung, Setzung einer angemessenen Nachfrist und Ablehnungsandrohung erforderlich.
  2. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt der Transport auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Die Wahl des Transportweges, des Transportmittels und des Frachtführers sind vorbehalten. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr mit der Bestellung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder an die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer über.
  3. Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt, die dem Käufer geliefert werden, müssen beim Spediteur/Frachtdienst reklamiert werden. Ihre Annahme ist zu verweigern. Zudem ist unverzüglich mit uns Kontakt per E-Mail, Fax oder Post aufzunehmen. Damit ist keine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen verbunden.

6. Ausführung der Aufträge

  1. Der Kunde ist verpflichtet, uns vor Auftragserteilung alle Gesetze, Normen und sonstige Vorschriften zu nennen, auf deren Basis er die Erbringung der Leistung wünscht. Der Kunde wird uns zudem vor Auftragserteilung alle Daten, Unterlagen und sonstige Informationen auf Wunsch in schriftlich verkörperter Form zur Verfügung stellen, die bei der Leistungserbringung berücksichtigt werden sollen. Etwaige, durch Verletzung dieser Informations- und Mitwirkungspflichten entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen. Wir haften nicht für Schäden, die auf Verletzung von Mitwirkungspflichten oder auf die Überlieferung falscher oder unvollständiger Informationen zurückzuführen sind. Etwaige gelieferte Zwischenergebnisse sind vom Kunden unverzüglich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
  2. Liefer- und Leistungszeiten als auch deren Änderungen sind grundsätzlich nur dann verbindlich, wenn sie einvernehmlich vereinbart wurden.
  3. Sofern wir für unsere Leistungserbringung auf Leistungen eines oder mehrerer Vorlieferanten angewiesen sind, gelten vereinbarte Leistungs- und
    Liefertermine vorbehaltlich der fristgerechten Leistungen unserer Vorlieferanten. Der Vorbehalt gilt nicht für solche Verzögerungen, die wir selbst zu vertreten haben.

7. Untervergabe der Leistung

Die Ingenieurbüro Schrader GmbH ist berechtigt, für die Leistungserbringung Dritte einzuschalten und den Auftrag ganz oder teilweise unter zu vergeben, sofern dadurch schutzwürdige Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden.

8. Eigentumsvorbehalt

Die Ingenieurbüro Schrader GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung aller jetzt oder künftig gegen den Kunden zustehenden Ansprüche vor. Die bei der Leistungserbringung entstehenden Ergebnisse gehen mit der Bezahlung der vereinbarten Vergütung in das Eigentum des Kunden über.

9. Rücktritt und Kündigung

  1. Dem Kunden steht kein gesetzliches Rücktrittsrecht wegen einer nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung zu, wenn wir die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben. Vorstehendes gilt aber dann nicht, wenn sich aus besonderen Vereinbarungen (z.B. Fixgeschäft) ein verschuldensunabhängiges Rücktrittsrecht des Kunden ergibt.
  2. Beide Parteien können die Vertragsbeziehung mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung wird hiervon nicht berührt.
  3. Kündigt der Kunde den Vertrag, werden unsere Leistungen anteilig bis zum Wirksamwerden der Kündigung abgerechnet. Darüber hinaus ersetzt uns der Kunde diejenigen Kosten, die uns aus Anlass und zum direkten Zweck der Durchführung des gekündigten Leistungsumfangs unter Beachtung der kaufmännischen Sorgfalt nachweislich entstanden sind und im Rahmen des zumutbaren nicht mehr vermeidbar waren oder sind.

10. Vermögensverschlechterung des Kunden

  1. Werden uns nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des Kunden in Frage stellen, sind wir berechtigt, vor der weiteren Ausführung des Auftrages volle Bezahlung der vereinbarten Vergütung oder Stellen einer geeigneten Sicherheitsleistung zu verlangen.
  2. Tatsachen, die die Zahlungsfähigkeit des Kunden in vorgenanntem Sinn Frage stellen, sind insbesondere nachhaltige Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahren oder sofern der Kunde mit der Bezahlung einer (Teil)Rechnung ganz oder teilweise in Verzug gerät.
  3. Sofern der Kunde mit der Bezahlung einer (Teil)Rechnung in Verzug gerät, sind wir auch berechtigt, unsere weitere Leistung bis zur Bezahlung der Vergütung oder Stellung der Sicherheit auszusetzen. Wir sind in diesem Fall überdies berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Frist fristlos zu kündigen. Unsere weitergehenden Ansprüche bleiben davon unberührt.

11. Haftung

Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Ingenieurbüro Schrader GmbH nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Ingenieurbüro Schrader GmbH, deren Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Ansprüche aus einer der Ingenieurbüro Schrader GmbH gegebenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes und dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.

12. Datenschutz

  1. Alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) von uns gespeichert und verarbeitet.
  2. Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Kontaktieren Sie uns hierzu schriftlich, per Fax oder per Email.
  3. Wir setzen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre durch uns verwalteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulation, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.
  4. Unsere ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Homepage unter http://ibschrader.de/datenschutz/

13. Schlussbestimmungen

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Zwickau. Für den Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschlan
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt in diesem Fall die entsprechende gesetzliche Vorschrift. Das gleiche gilt sinngemäß für Lücken im Vertrag.